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   VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582   

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VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582 (https://dejure.org/2021,37613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582 (https://dejure.org/2021,37613)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 2021 - 10 ZB 21.1582 (https://dejure.org/2021,37613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 S. 1
    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise

  • rewis.io

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise, keine Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise; keine Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise; keine Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Bei der Beurteilung, ob er aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, sind nach ständiger Rechtsprechung neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, während es auf den inneren Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber damit den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum, der bei der Gewährung von Vergünstigungen ohnehin weit ist, überschritten hätte (vgl. auch VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Bei der Beurteilung, ob er aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist ist, sind nach ständiger Rechtsprechung neben der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts alle objektiven Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, während es auf den inneren Willen des Ausländers - insbesondere auf seine Planung der späteren Rückkehr nach Deutschland - nicht allein ankommen kann (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erlischt, wenn der Betroffene - wie hier - das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42; U.v. 18.7.2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; BayVGH, B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - juris Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 ZB 18.1768 - juris Rn. 11; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG knüpft tatbestandlich nicht an eine Behinderung an und stellt deshalb allenfalls eine mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderung dar und dies auch nur, wenn die Regelung aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten überwiegend Menschen mit Behinderung träfe (zum Begriff der mittelbaren Ungleichbehandlung etwa BVerfG, B.v. 5.4.2005 - 1 BvR 774/02 - BVerfGE 113, 1 - juris Rn. 52 zu Art. 3 Abs. 2 GG).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Sie erschöpft sich im Wesentlichen in der Behauptung einer unzulässigen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung und einem Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341), die mit dem Ausschluss schreib- und sprechunfähiger Personen von der Testiermöglichkeit eine unmittelbare Benachteiligung betraf.
  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Der Kläger erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht, weil sein Lebensunterhalt zum maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise (BVerwG, U. v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn 15), aber auch danach unstreitig nicht gesichert war bzw. ist.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582
    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erlischt, wenn der Betroffene - wie hier - das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42; U.v. 18.7.2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; BayVGH, B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165

    Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 01.02.2019 - 10 ZB 18.2455

    Ausweisung wegen Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

  • VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15

    AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE

  • VGH Bayern, 29.04.2020 - 10 ZB 20.104

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen Verurteilung eines selbst

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht

    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erlischt, wenn die Betroffene - wie hier - das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42; U.v. 18.7.2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9).

  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    vgl. ebenso einen Gleichlauf annehmend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. September 2010 - OVG 11 B 14.10 - , juris, Rn. 21 f.; BayVGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 10 ZB 21.1582 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2007 - 18 B 2764/06 -, juris, Rn. 8 und 14; dem zustimmend sodann auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 13 ME 348/19 -, juris, Rn. 8.
  • VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182

    Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur

    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen, wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8; B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; sowie B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Die Sicherung des Lebensunterhaltes im Rahmen des § 51 Abs. 2 AufenthG stellt vielmehr ein absolutes Erfordernis dar (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 13; VGH BW, B.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 57).

  • VGH Bayern, 14.01.2022 - 8 ZB 21.2752

    Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

    Dies genügt den Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel nicht (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 7; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 10 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124a Rn. 49, 52 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer

    Denn diese Norm privilegiert langjährig sozial und wirtschaftlich integrierte Ausländer, hinsichtlich derer die Erwartung gerechtfertigt erscheint, dass der gefestigte Integrationszusammenhang auch durch längere Auslandsaufenthalte nicht gefährdet wird und deren Rückkehr keine Wiedereingliederungsschwierigkeiten verursacht (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - BeckRS 2021, 26075).
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.2299

    Öffentliche Bekanntmachung der Einziehung eines beschränkt öffentlichen Weges

    Dies genügt den Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel nicht (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 7; B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 10 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 124a Rn. 49, 52 m.w.N.).
  • VG Köln, 08.12.2022 - 12 L 1755/22
    vgl. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - (Bozkurt), juris Rn. 42; Urteil vom 18.07.2007 - C-325/05 - (Derin), juris Rn. 49 f.; BayVGH, Beschluss vom 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582 -, juris Rn. 16.
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